Paderborn ist als Standort für innovative Unternehmen bekannt: Viele davon sind technologieorientiert, wie die vielen Start-ups, die sich im Umfeld des Technologieparks gründen, beweisen. Kein Wunder also, dass die IT-Sicherheit in Paderborn einen hohen Stellenwert für die ansässigen Unternehmen hat. Neben der wichtigen Forschung an neuen Technologien geht es uns als Unternehmen für IT-Security darum, die Unternehmen vor Ort wirksam, wirtschaftlich und langfristig vor Cyberangriffen zu schützen.
Wie 2017 auf dem 12. Paderborner Tag der IT-Sicherheit deutlich geworden ist, spielen Themen wie Hochverfügbarkeit und Notfallmanagement eine große Rolle bei Firmen vor Ort. Wie gehen Unternehmen mit Risiken um und nach welchen Prioritäten sollten IT-Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden? Falls Sie es in diesem Jahr nicht geschafft haben, sich mit dem Thema IT-Sicherheit in Ihrem Unternehmen zu beschäftigen , stehen wir Ihnen für eine unverbindliche kostenlose Beratung an Ihrem Standort in Paderborn gerne zur Verfügung.
Wenn Sie sich für das Thema IT-Sicherheit und Recht interessieren, werden Sie kaum um die EU-DSGVO, die EU-Datenschutz-Grundverordnung, herumkommen. Die Verordnung, die im Mai 2018 zur Anwendung kommen wird, stand auch bereits auf dem besagten 12. Paderborner Tag der IT-Sicherheit im Fokus. Damals war es Carola Sieling, Anwältin für Informationstechnologierecht, die das neue Datenschutzrecht und die Auswirkungen auf die betriebliche Praxis vorgestellt hat.
Was ändert sich durch die EU-DSGVO, die 2018 in Kraft tritt? Wichtig zu wissen ist, dass keineswegs nur rechtliche Aspekte zu berücksichtigen sind. Das Inkrafttreten der EU-DSGVO kann es erfordern, dass auch die IT-Sicherheit in Ihrem Unternehmen überprüft werden sollte. Wird etwa der Umgang mit Daten wirklich rechtskonform umgesetzt? Im Rahmen der EU-DSGVO kann es erforderlich sein, dass Sie Ihre Prozesse im Unternehmen überprüfen und ggf. anpassen müssen. Machen Sie sich darauf gefasst, dass der Dokumentationsaufwand in Ihrem Unternehmen steigen kann. Schulungen von Mitarbeitern können damit einhergehen.
Gewährleisten Sie die IT-Sicherheit in Ihrem Unternehmen nach geltendem Recht. Bis 2018 werden Unternehmen vor neue Herausforderungen gestellt, die sich nicht aufschieben lassen. Nicht umsonst bildete die EU-DSGVO einen wichtigen Schwerpunkt auf dem 12. Paderborner Tag der IT-Sicherheit. Eine anwaltliche Beratung ist neben einer Prüfung der technisch-organisatorischen Prozesse erforderlich.
Sie möchten mehr über IT-Sicherheit im Rahmen der EU-DSGVO erfahren? In unserem Newsletter erhalten Sie weiterführende Tipps, wie Sie Ihr Unternehmen bis 2018 gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung absichern. Erfahren Sie, welche Aspekte es zu beachten gilt. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich ebenfalls gerne zur Verfügung.